Wiedereintritt

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Wiedereintritt

Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum Sie sich von unserer Kirche getrennt haben und „ausgetreten“ sind. Manchmal gibt es sehr persönliche Gründe, oft sind die Gründe auch finanzieller Art. Es gibt Situationen, in denen ihnen ein Kirchenaustritt im Rückblick zwar plausibel, für die Zukunft aber aus für sie jetzt wahrnehmbaren persönlichen Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint. Deshalb haben wir in unserer Kirche und Kirchgemeinde die Möglichkeit des Wiedereintritts. Dazu bedarf es nur Ihres Entschlusses. Gern können wir dazu nach Terminabsprache ein vertrauliches Gespräch führen. Bitten Sie einfach im Pfarramt um einen Gesprächstermin mit mir. Das muss aber nicht sein. Sie füllen mit oder ohne Gespräch das Formular aus und senden es an eines unserer Pfarrämter.

  • Was ist, wenn ich Austrittschreiben, Tauf- bzw. Konfirmationsurkunde nicht mehr besitze?

    Wenn Sie das amtliche Austrittsschreiben nicht mehr verfügbar haben, genügt auch die Angabe des Austrittsjahres. Wichtig ist die Kopie der Tauf- bzw. Konfirmationsurkunde. Sollte eine der beiden Urkunden nicht mehr vorliegen, können Sie sich von der Kirchgemeinde, in der sie getauft bzw. konfirmiert wurden, einen Auszug aus dem Kirchenbuch zusenden lassen. Für den Fall, dass die Orte Ihrer Taufe bzw. Konfirmation in den ehemaligen deutschen Ostgebieten Schlesien, Vorder- oder Hinterpommern oder Ostpreußen liegen, besprechen sie bitte das weitere Vorgehen mit mir.

  • Wie wird der Wiedereintritt vollzogen?

    Da der Kirchenaustritt auch die Abwendung von der intensivsten Gemeinschaft bedeutet, die Christen haben – vom Abendmahl – ist der Wiedereintritt mit einer Abendmahlsfeier bewusst verbunden. Sie besprechen vertraulich mit mir, welche Abendmahlsfeier sie besuchen möchten. Mit der Feier des Abendmahls ist der Wiedereintritt vollzogen und sie erhalten eine Eintrittsurkunde. 

    Mit dem eigenhändig unterschriebenen Formular werden sie Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und Mitglied unserer Kirchgemeinde mit allen „Rechten“* und „Pflichten“**. Im Nachgang werden sie dann im staatlichen und kirchlichen Meldesystem von unserem Pfarramt umgemeldet.


    *Rechte: Patenamt, Trauung, Wählbarkeit als Kirchvorsteher, Wahlberechtigung zur Kirchenvorstandswahl, christliche Bestattung.

    **Falls Sie lohnsteuerpflichtig sind, werden 9% der Lohnsteuer als Kirchensteuer abgeführt, die sie aber im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen können und ganz oder teilweise rückerstattet bekommen. Weiterhin bitten wir Sie einmal jährlich um ihr „Kirchgeld“, dessen Höhe sie selbst festlegen – als Richtwert erbitten wir 0,3% ihres Nettoeinkommens, der niedrigste Satz sind 6,- € im Jahr. Dieses Kirchgeld kommt zu 100% unserer Kirchgemeinde zugute. Diese Kirchgeldzahlung können Sie sich in unseren Pfarrämtern bestätigen lassen und ebenfalls beim Lohnsteuerjahresausgleich als Spende für gemeinnützige Zwecke geltend machen.


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