Kirchenvorstand

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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für geistliche und geschäftsführerische Aufgaben im Bereich der Kirchgemeinde. Er wird aller 6 Jahre gwählt, zuletzt im September 2020.
Er besteht aus dem Pfarrer der Gemeinde, sowie 13 gewählten und 3 berufenen Mitgliedern.

Der KV bestimmt die Geschicke der Gemeinde und ist Ansprechpartner für alles, was diese betrifft. Er trifft sich in der Regel einmal im Monat, sowie zu einberufenen außerordentlichen Sitzungen.


Die Arbeit des Kirchenvorstandes wird durch die einzelnen Ausschüsse unterstützt, in denen zahlreiche Gemeindemitglieder arbeiten und die so viele Entscheidungen des KV's vorbereiten. In jedem Ausschuss muss mindestens ein KV-Mitglied mitwirken, das dann regelmäßig über die Arbeit des Ausschusses berichtet.

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