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Urnenreihengrab
Das Reihengrab ist eine vergleichsweise günstige Grabart. In jedem Urnenreihengrab ist Platz für nur eine Urne. Die Liegezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann nicht verlängert werden. Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Die Grabgestaltung und Grabpflege liegen in Verwantwortung der Angehörigen.
Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Dieses muss durch die Angehörigen selber beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden.
Partnerurnengrab
Im Partnerurnengrab können Ehe- und Lebenspartner nebeneinander bestattet werden, ohne dass ein individuelles Urnengrab erworben – und gepflegt – werden muss. Die Grabgestaltung und Pflege liegen in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung. Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.
Die Grabart wird in unterschiedlichen Varianten angeboten.
Urnenwahlgrab
Im Urnenwahlgrab finden bis zu 2 Urnen gleichzeitig Platz. Diese können auch in zeitlichem Abstand beigesetzt werden. Das Urnenwahlgrab kann auch als Doppelstelle gelöst werden. Darin finden dann bis zu 4 Urnen Platz. Die Angehörigen können die Grabstelle aus den verfügbaren Freistellen auf dem Friedhof selbst auswählen.
Eine individuelle Gestaltung des Grabes ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Die Ruhezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann jederzeit verlängert werden.
Die Grabpflege für Wahlgräber wird normalerweise von den Angehörigen übernommen.
Urnenruhegarten
Haben Menschen kaum Angehörige oder können sich die Angehörigen nicht um das Grab kümmern, kann ein Platz im Urnenruhegarten eine unkomplizierte Lösung sein. Der Urnenruhegarten ist eine symbolhaft und hochwertig gestaltete Grabanlage auf dem Friedhof Markranstädt mit einer spüeziellen gärtnerischen Pflege. Die Beisetzungsplätze werden vom Friedhof vergeben.
Die Grabgestaltung und Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Ein grabmal wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt.
Die Beisetzungsart wird in zwei Varianten angeboten:
Pflegevereinfachtes Urnenreihengrab
Im Urnenreihengrab für Ehepaare können Ehepartner nebeneinander bestattet werden, ohne dass ein individuelles Doppelurnengrab erworben – und gepflegt – werden muss.
Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Das Grabmal ist im Preis inbegriffen und die Bepflanzung erfolgt mit immergrünen Pflanzen.
Die Beisetzungsart wird nur auf dem Friedhof Markranstädt angeboten.
Urnenruhegemeinschaft
Urnenruhegemeinschaften sind Grabanlagen mit jeweils 8 Beisetzungsplätzen, welche vom Friedhof vergeben werden. Die Grabgestaltung und die Grabpflege liegen in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung. Ein Grabmal wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt. Die Ruhezeit kann bei dieser Beisetzungsart nach Ablauf der Nutzungszeit (20 jahe) nicht verlängert werden.
Die Grabart wird auf folgenden Friedhöfen angeboten: Markranstädt, Waldfriedhof Miltitz, Kirchhof Lausen, Kirchhof Kulkwitz
Sargwahlgrab
Das Wahlgrab ist eine etwas individuellere Bestattungsform, bei der die Angehörigen den Platz des Grabes aus den verfügbaren Freistellen auf dem Friedhof selbst auswählen.
Im Wahlsarggrab ist Platz für einen Sarg und zwei Urnen. Diese können auch in zeitlichem Abstand beigesetzt werden.
Die Ruhezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann jederzeit verlängert werden.
Die Grabgestaltung und Grabpflege liegen in der Verantwortung der Angehörigen.
Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Dieses muss durch die Angehörigen selber beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden.
Sargreihengrab
In jedem Sargreihengrab ist Platz für nur einen Sarg. Es kann nicht als Doppelstelle gelöst werden. Die Liegezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann nicht verlängert werden. Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Die Grabgestaltung und Grabpflege liegen in Verwantwortung der Angehörigen.
Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Dieses muss durch die Angehörigen selber beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden.
Pflegevereinfachtes Erdreihengrab
In einem pflegevereinfachte Sargreihengrab kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
Die Lage der Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Grabstelle kann nach Ruhezeitende nicht verlängert werden. Die Grabgestaltung und die Grabpflege liegen in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung.
Ein Grabmal (Holzgrabmal) wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt.
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig