Bestattungsarten

Bestattungsarten
Wer gelebt hat, soll Spuren hinterlassen.

Jede Grabstätte ist das Denkmal eines Verstorbenen. Der Grabstein erzählt von einem Menschen und seinem Leben. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Angehörigen – im Rahmen der Friedhofsordnung – die Grabstätte sehr persönlich gestalten können.
Auch wenn es schwer scheint: Schon die erste Beschäftigung mit der Gestaltung des Grabes kann für den Angehörigen ein guter Schritt des Abschiednehmens sein.

Bei der Wahl der Bestattungsform spielen aber auch praktische Erwägungen eine Rolle: Was können sich die Angehörigen leisten? Wie viel Zeit können oder wollen sie für die Grabpflege aufwenden? Möchten sie – im Falle des Lebenspartners – einen Platz für sich selbst mit einplanen? Antworten auf diese Fragen kann nur der Angehörige wissen. Aber manchmal hilft es, darüber zu sprechen. Wir sind für Gespräche offen und stehen Ihnen gern beratend zur Seite – auch dann, wenn Sie noch zu Lebzeiten für Ihre eigene Grabstätte vorsorgen möchten.

Ob man eine Urnen- oder Sargbestattung möchte, ist eine sehr private Entscheidung, die man auch schon zu Lebzeiten treffen kann. Müssen Angehörige für einen Verstorbenen entscheiden, kann es hilfreich sein, zu überlegen, was dieser sich gewünscht hätte. Vielleicht hat er ja vor seinem Tod auch schon einmal über dieses Thema gesprochen, auch wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Grabarten auf unseren Friedhöfen vor, die bei einer Bestattung in Frage kommen.
Die Entscheidung für eine Bestattungsform ist nicht immer leicht.
Urnenbestattung

Urnenreihengrab

Das Reihengrab ist eine vergleichsweise günstige Grabart. In jedem Urnenreihengrab ist Platz für nur eine Urne.  Die Liegezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann nicht verlängert werden. Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. 

Die Grabgestaltung und Grabpflege liegen in Verwantwortung der Angehörigen. 

Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Dieses muss durch die Angehörigen selber beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden.

Partnerurnengrab

Im Partnerurnengrab können Ehe- und Lebenspartner nebeneinander bestattet werden, ohne dass ein individuelles Urnengrab erworben – und gepflegt – werden muss. Die Grabgestaltung und Pflege liegen in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung. Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.

Die Grabart wird in unterschiedlichen Varianten angeboten.

  • mit immergrüner Dauerbepflanzung und Pflege ohne Grabmal (Grabmal kann individuell durch den Nutzungsberechtigten selber beim Steinmetz erworben werden)
  • mit Wechselbepflanzung (Frühjahr, Sommer, Herbst), ohne Grabmal (Grabmal kann individuell durch den Nutzungsberechtigten selber beim Steinmetz erworben werden)
  • mit Wechselbepflanzung (Frühjahr, Sommer, Herbst, Winterabdeckung), ohne Grabmal (Grabmal kann individuell durch den Nutzungsberechtigten selber beim Steinmetz erworben werden)

Urnenwahlgrab

Im Urnenwahlgrab finden bis zu 2 Urnen gleichzeitig Platz. Diese können auch in zeitlichem Abstand beigesetzt werden. Das Urnenwahlgrab kann auch als Doppelstelle gelöst werden. Darin finden dann bis zu 4 Urnen Platz. Die Angehörigen können die Grabstelle aus den verfügbaren Freistellen auf dem Friedhof selbst auswählen.

Eine individuelle Gestaltung des Grabes ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Die Ruhezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann jederzeit verlängert werden. 

Die Grabpflege für Wahlgräber wird normalerweise von den Angehörigen übernommen.

Urnenruhegarten

Haben  Menschen kaum Angehörige oder können sich die Angehörigen nicht um das Grab kümmern, kann ein Platz im Urnenruhegarten eine unkomplizierte Lösung sein.  Der Urnenruhegarten ist eine symbolhaft und hochwertig gestaltete Grabanlage auf dem Friedhof Markranstädt mit einer spüeziellen gärtnerischen Pflege. Die Beisetzungsplätze werden vom Friedhof vergeben. 

Die Grabgestaltung und Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.  Ein grabmal wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt.


Die Beisetzungsart wird in zwei Varianten angeboten:

  • Einzelgrab (kann nach der Ruhezeit nicht verlängert werden)
  • Partnergrab (kann einmalig nach der Ruhezeit für die 2. Urne verlängert werden)

Pflegevereinfachtes Urnenreihengrab

Im Urnenreihengrab für Ehepaare können Ehepartner nebeneinander bestattet werden, ohne dass ein individuelles Doppelurnengrab erworben – und gepflegt – werden muss.

Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Das Grabmal ist im Preis inbegriffen und die Bepflanzung erfolgt mit immergrünen Pflanzen.


Die Beisetzungsart wird nur auf dem Friedhof Markranstädt angeboten.

Urnenruhegemeinschaft

Urnenruhegemeinschaften sind Grabanlagen mit jeweils 8 Beisetzungsplätzen, welche vom Friedhof  vergeben werden. Die Grabgestaltung und die Grabpflege liegen in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung. Ein Grabmal wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt. Die Ruhezeit kann bei dieser Beisetzungsart nach Ablauf der Nutzungszeit (20 jahe) nicht verlängert werden.

 

Die Grabart wird auf folgenden Friedhöfen angeboten: Markranstädt, Waldfriedhof Miltitz, Kirchhof Lausen, Kirchhof Kulkwitz


Erdbestattung

Sargwahlgrab

Das Wahlgrab ist eine etwas individuellere Bestattungsform, bei der die Angehörigen den Platz des Grabes aus den verfügbaren Freistellen auf dem Friedhof selbst auswählen.

Im Wahlsarggrab ist Platz für einen Sarg und zwei Urnen. Diese können auch in zeitlichem Abstand beigesetzt werden.

Die Ruhezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann jederzeit verlängert werden. 

Die Grabgestaltung und Grabpflege liegen in der Verantwortung der Angehörigen. 

Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Dieses muss durch die Angehörigen selber beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden.

Sargreihengrab

In jedem Sargreihengrab ist Platz für nur einen Sarg.  Es kann nicht als Doppelstelle gelöst werden. Die Liegezeit ist auf 20 Jahre festgelegt und kann nicht verlängert werden.  Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. 

Die Grabgestaltung und Grabpflege liegen in Verwantwortung der Angehörigen. 

Ein Grabmal kann nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Dieses muss durch die Angehörigen selber beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden.


Pflegevereinfachtes Erdreihengrab

In einem pflegevereinfachte Sargreihengrab kann nur ein Sarg beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung  festgelegt. Die Grabstelle kann nach Ruhezeitende nicht verlängert werden. Die Grabgestaltung und die Grabpflege liegen in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung.

Ein Grabmal (Holzgrabmal) wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt.

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