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Friedhofsgebührenordnung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rückmarsdorf-Dölzig für die Friedhöfe Dölzig, Frankenheim, Lindennaun-dorf, Priesteblich und Rückmarsdorf vom 01.11.2016
Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rückmarsdorf-Dölzig die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Dölzig, Lindennaundorf, Frankenheim, Priesteblich und Rückmarsdorf beschlossen:
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
1) Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattung der Gemeindeglieder der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rückmarsdorf-Dölzig, sowie aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz innerhalb der Kirchgemeindegrenzen hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen oder in einer örtlichen Beziehung zu den Orten Dölzig, Frankenheim, Lindennaundorf, Priesteblich und Rückmarsdorf stehen.
2) Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers.
Die Gebührenschuld entsteht
- für Benutzungsgebühren mit der Inanspruch-nahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung.
- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofs-unterhaltungsgebühren mit der Verleihung des
Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der
Grabstätte.
- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 5 Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 01.03. des jeweiligen
Erhebungsjahres fällig.
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungs-schuldner zu tragen.
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
A. Benutzungsgebühren
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Reihengrabstätten
a) Erdreihengrab für Sargbestattung 300,00 €
(Verstorbene bis 2 Jahre, Ruhezeit 10 Jahre)
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b) Erdreihengrab für Sargbestattung 600,00 €
(Verstorbene über 2 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre)
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c) Urnenreihengrab 600,00 €
(Ruhezeit 20 Jahre)
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2. Wahlgrabstätten
a) Erdwahlgrab für Sargbestattung 350,00 €
(Verstorbene bis 2 Jahre, Ruhezeit 10 Jahre)
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b) Erdwahlgrab für Sargbestattung 700,00 €
(Verstorbene über 2 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre)
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c) Erdwahlgrab Doppelstelle 1.400,00 €
(Verstorbene über 2 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre)
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d) Wandgrabstelle für Sargbestattung 700,00 €
(1 Grablager, 20 Jahre Ruhezeit)
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e) Wandgrabstelle Doppelstelle 1.400,00 €
(2 Grablager, 20 Jahre Ruhezeit)
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f) Urnenwahlgrab 700,00 €
(1 Grablager, bis zu 2 Urnen, 20 Jahre Ruhezeit)
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g) Urnenwahlgrab Doppelstelle 1.400,00 €
(2 Grablager, bis zu 4 Urnen)
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h) Gruften je 2 m² 700,00 €
(1 Grablager, 20 Jahre Ruhezeit)
3. Verlängerung von Nutzungsrechten / pro Jahr
a) Erdwahlgrabstelle je Grablager 35,00 €
b) Urnenwahlgrabstelle je Grablager 35,00 €
c) Wandgrabstelle je Grablager 35,00 €
d) Gruften je 2 m² 35,00 €
4. Gemeinschaftsgräber
a) Urnengemeinschaftsanlage mit Namen 2.500,00 €
(inkl. 20 Nutzungszeit, Pflege, Namensnennung auf Grabmal, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre)
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b) pflegevereinfachtes Urnenreihengrab 4.550,00 €
(Ruhezeit 20 Jahre, immergrüne Bepflanzung inkl. 20 Jahre Pflege und Liegestein mit Namen)
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungs-rechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 25,00 € pro Grablager.
III. Bestattungs-, Beisetzungsgebühr
(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
a) Sargbestattung 300,00 €
(Verstorbene bis 10 Jahre, Öffnen und Schließen
einschl. Grabmatten und Ersthügel)
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b) Sargbestattung 600,00 €
(Verstorbene über 10 Jahre, Öffnen und Schließen einschl. Grabmatten und Ersthügel)
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c) Urnenbeisetzung 300,00 €
(Öffnen und Schließen des Grabes, Überwachung der Urnenbeisetzung, Herrichten des Grabes nach dem Schließen)
IV. Gebühren für Umbettungen
a) Umbettung von Sargbestattungen werden nach § 8 berechnet
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b) Umbettung von Urnen innerhalb des Friedhofes 350,00 €
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c) Ausbettung von Urnen bei Überführung zu einem fremden Friedhof 250,00 €
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d) Einbettung von Urnen bei Überführung von einem fremden Friedhof 250,00 €
V. Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle
Nutzung der Trauerhalle Rückmarsdorf inkl. Musikanlage 130,00 €
B. Verwaltungsgebühren
Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmales 50,00 €
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Genehmigungsgebühr einer Nachschrift oder eines provisorischen Grabmales 50,00 €
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Die Zulassungsgebühr einschließlich der Erteilung
einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 60,00 €
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Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 20,00 €
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Umschreibung von Nutzungsrechten 20,00 €
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Mahngebühren 5,00 €
C. Sonstige Gebühren
1. Grabberäumung
a) Urnengrab 85,00 €
(Entsorgung Grabstein, Einebnen des Grabes)
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b) Urnengrab Doppelstelle 150,00 €
(Entsorgung Grabstein, Einebnen des Grabes)
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b) Erdgrab 150,00 €
(Entsorgung Grabstein, Einebnen des Grabes)
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b) Erdgrab Doppelstelle 250,00 €
(Entsorgung Grabstein, Einebnen des Grabes)
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