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Schutzkonzept
Schutzkonzept der Ev.-luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig
Der Schutzbeauftragte der Gemeinde:
Kirchenvorstand (stellv. Person) und Pfarrer:
Pfr. Michael Zemmrich
Maja Hoffmann
Ansprech- u. Meldestelle der Landeskirche:
Kathrin Wallrabe
Kinder- und Jugendschutzbeauftragter des Kirchenbezirkes Leipzig
Tobias Graupner
Kinder- und Jugendnotdienst
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Übersicht Kindeswohlgefährdung
Persönliche Sach- und Reflexionsdokumentation
1. Einleitung
1.1 Grundlagen zur Präventionsarbeit
Wir wollen Kirche als lebendigen und menschenfreundlichen Ort gestalten, in dem sich das Evangelium Jesu Christi entfalten kann. Gott schuf den Menschen zu seinem Ebenbilde (1. Mose 1, 26-27). Damit wird die besondere Würde eines jeden einzelnen Menschen ausgedrückt, welche aus der Beziehung zu Gott resultiert. Wir sind von Gott gewollt und geliebt und so sollen auch wir in Beziehungen zu anderen Menschen leben. Jesus würdigt in Markus 10, 13-16 besonders die Kinder, welche als Vorbild des Reiches Gottes zählen. Ziel der Präventionsarbeit vor sexualisierter und jeglicher Form von Gewalt unserer Kirchgemeinde ist es, dass Kinder, Jugendliche und Schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene an allen unseren kirchlichen Orten unbeschwert und angstfrei zusammenkommen können. Im Miteinander aller Personen der Gemeinde – Hauptamtliche, Ehrenamtliche und Teilnehmende – soll eine Kultur des achtsamen Umgangs miteinander stetig gefördert werden. Diese ist für uns die Grundlage im Gemeindeleben und für die alltäglichen Begegnungen aller. In allen Gruppen und Kreisen sollen persönliche Rechte geachtet und gefördert werden.
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept, den damit verbundenen Präventionsmaßnahmen und dem Verhaltenskodex verpflichtet sich unsere Gemeinde diesem Ziel.
1.2. Analyse und Ausgangslage des Schutzkonzepts
Das Schutzkonzept baut auf die, im Auftrag des Kirchenvorstandes durchgeführte Risikoanalyse auf und beinhaltet daraus folgend den Verhaltenskodex für alle in der Gemeinde haupt- und ehrenamtlich Tätigen.
2. Auswertung der Risikoanalyse
2.1 Persönliche Eignung unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der leitende Pfarrer/die leitende Pfarrerin und der amtierende Kirchenvorstand trägt die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen und Schutzbefohlenen von Erwachsenen betreut werden, die sowohl über eine erforderliche fachliche als auch eine persönliche Eignung verfügen. Der Kirchen-vorstand der Kirchgemeinde achtet auf die Umsetzung und unterstützen die hauptamtlich Mitarbeitenden bei der Auswahl geeigneter Personen. Die Hauptamtlichen und der Kirchen-vorstand informieren sich gegenseitig über neue haupt- bzw. ehrenamtlich Mitarbeitende.
2.1.1 hauptamtlich Tätige
Voraussetzung für eine Tätigkeit mit Schutzbefohlenen ist bei Hauptamtlichen die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (kurz EFZ), in dem kein Eintrag über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt StGB) zu finden ist. Der Kirchenvorstand oder eine von ihm beauftragte Person nimmt Einsicht in das EFZ, dokumentiert die Einsichtnahme und gibt das EFZ wieder an die Person zurück. Der Dokumentationsnachweis wird zusammen mit der unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung in der Personalakte abgelegt.
2.1.2 ehrenamtlich Tätige
Bei ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit ist die Eignung zu überprüfen, d.h. es erfolgt vor der Übernahme der Aufgabe ein Gespräch, in dem die Prävention gegen sexualisierte Gewalt auf der Grundlage des vorliegenden Schutzkonzepts und ggf. weitere relevante Regelungen thematisiert werden. Darüber hinaus wird auch der Verhaltenskodex ausgehändigt und besprochen. Ebenso wird auf die verpflichtende Teilnahme an einer Präventionsschulung für Ehrenamtliche hingewiesen, deren Besuch so bald wie möglich nachzuweisen ist. Die eigenverantwortliche Gruppenleitung ist erst nach dem Besuch der Präventionsschulung möglich. Ein EZF ist ohne Ausnahme vorzulegen.
2.1.3 Zuständigkeiten für Einsicht und Dokumentation
Die Verantwortung in die Einsichtnahme in die Führungszeugnisse, die Überprüfung der Teilnahme an der Präventionsschulung sowie die Entgegennahme des unterzeichneten Verhaltenskodex liegt beim leitenden Pfarrer/Pfarrerin und beim Kirchenvorstand. Dieser kann die Einsichtnahme und Dokumentationspflicht delegieren. Die Einsichtnahme in das EFZ ist im vier Augen Prinzip einzusehen und zu dokumentieren. Die Teilnahme an der Präventionsschulung, die Abgabe der Selbstauskunftserklärung und die Anerkennung des Verhaltenskodex wird für jeden Ehrenamtlichen dokumentiert. Die Dokumentationen sind unter Verschluss des Pfarrbüros, aufzubewahren. Der Kirchenvorstand, Kinder- und Jugendausschuss, hauptamtlich Mitarbeitende entscheiden, bei welchen Aktivitäten von Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen oder eine Belehrung im Verhaltenskodex ausreichend ist. Orientierung bieten die Kriterien der Vereinbarung zu § 72a SGB VIII dafür, ob im Einzelfall aufgrund der Art, der Intensität und der Dauer des Kontaktes mit Kindern oder Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Generell gilt: Nach jeweils fünf Jahren für ehrenamtliche Mitarbeitende ist erneut ein aktuelles EFZ vorzulegen.
Das EFZ muss von allen Ehrenamtlichen ab 18 Jahre vorgelegt werden, da nur volljährige Personen die Verantwortung für Gruppen tragen können. Minderjährige können nicht allein die Verantwortung für Gruppen übernehmen. Dennoch müssen alle Helfende in der Kinderarbeit ab 14 Jahren ein EFZ vorlegen, wenn ihre Tätigkeit regelmäßig ist, bzw. Auf Fahrten mit Übernachtung.
2.2 Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden
Muss nachgereicht werden.
2.2.1 Schulungen für Hauptamtliche
Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden werden entsprechend der Vorgaben des Dienstgebers geschult. Die Schulung ist innerhalb eines Jahres nach Anstellung (jedoch so bald wie möglich) zu absolvieren. Die Schulungen für hauptamtlich Tätige umfassen in der Regel neun Stunden. Alle fünf Jahre muss eine Aufbau-/ oder Vertiefungsschulung besucht werden.
2.2.2 Schulungen für Ehrenamtliche
Alle unsere ehrenamtlich Tätigen müssen je nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit eine entsprechende Präventionsschulung für Ehrenamtliche besuchen. Inhalte der Präventions-schulung sind unter anderem: Einführung in das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt; Umgang mit Nähe und Distanz; Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen; Praxisbeispiele zur Reflexion und erste Handlungsschritte. Alle Ehrenamtlichen müssen spätestens nach fünf Jahren eine erneute Schulung besuchen, insofern die Tätigkeit weiterhin ausgeführt wird.
3. Verhaltenskodex
Das Ziel unseres Verhaltenskodex ist es, eine wertschätzende Haltung gegenüber den Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und den anderen Mitarbeitenden in unserer Gemeinde einzunehmen und bekannten Täterstrategien entgegenzuwirken. Dieser Kodex soll allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Orientierung geben und benennt Verpflichtungen, an die wir uns alle halten. Wir wollen klare Leitlinien beschreiben, wie wir ein professionelles (angemessenes, sorgfältiges, gutes, passendes) Verhältnis von Nähe und Distanz zu den Schutz-befohlenen (Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene) aufbauen, ohne dabei Grenzen zu überschreiten. Dieses Spannungsfeldes sind wir uns bewusst. Dieser Verhaltenskodex soll die Qualität unseres pädagogischen und helfenden Handelns erhöhen und das Thema „sexualisierte Gewalt“ bewusst machen. Ziel ist es, dass kein Mensch in unserer Gemeinde Gewalt erfährt. Die verbindlichen und konkreten Verhaltensregeln beziehen sich auf folgende Bereiche:
• Gestaltung von Nähe und Distanz
• Sprache und Wortwahl und non-verbale Interaktion
• Angemessenheit von Körperkontakten
• Beachtung der Intimsphäre
• Verhalten auf Freizeiten und Reisen
• Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
• Zulässigkeit von Geschenken
• Disziplinierungsmaßnahmen
3.1 Allgemeines
3.2 Gestaltung von Nähe und Distanz
3.3 Sprache, Wortwahl und non-verbale Interaktion
3.4 Angemessener Körperkontakt
3.5. Beachtung der Intimsphäre
3.6 Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen
3.7 Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
3.8 Zulässigkeiten von Geschenken
4. Beratungs- und Beschwerdewege und Handlungsleitfäden
Wir wollen eine Fehlerkultur etabliert, die es möglich macht, frühzeitig Probleme zu melden, diese zu analysieren und dann gezielte Korrektur- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Für alle Personen ist es möglich, Beobachtungen und Fehler zu melden bzw. einzugestehen, weil sie sicher sein können, dass nach der Meldung nach professionellen Standards gehandelt wird.
Unsere Beschwerdewege sind gekennzeichnet von:
Der Schutzbeauftragte der Gemeinde:
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Kirchenvorstand (stellv. Person) und Pfarrer:
Pfr. Michael Zemmrich
Maja Hoffmann
Ansprech- u. Meldestelle d. Landeskirche:
Kathrin Wallrabe, kathrin.wallrabe@evlks.de, 0351 692109
Kinder- und Jugendschutzbeauftragter des Kirchenbezirkes Leipzig
Tobias Graupner,
tobias.graupner@evlks.de, 0176 20657169
Kinder- und Jugendnotdienst
0341 4 11 21 30
5. Qualitätsmanagement und Präventionsmaßnahmen
5.1 Weiterentwicklung und Evaluation der Präventionsmaßnahmen, Regelmäßige Anpassung des Schutzkonzepts
Eine Evaluation sollte zweijährlich erfolgen.
Die vom Kirchenvorstand beauftragten Mitarbeitenden nehmen Rückmeldungen der Gruppen und Kreise entgegen und überprüfen auf deren Grundlage das Schutzkonzept.
6. Rehabilitationen
Für den Fall einer Falschbeschuldigung bzw. eines Verdachts, der sich als unbegründet herausstellt, liegt eine Strategie vor, durch die die oder der zu Unrecht Beschuldigte und gegebenenfalls auch der Träger rehabilitiert werden.
Eine Vermutung, die eindeutig als falsch bezeichnet werden kann, kann unterschiedliche Ursachen haben:
Zu einer Rehabilitierungsstrategie gehören:
6.1 Rehabilitierung von Betroffenen
Die Rehabilitierungsstrategie muss auch die Rehabilitierung von Betroffenen mit einbeziehen.
Personen, die einen Verdacht mitgeteilt haben, denen (zunächst) nicht geglaubt wurde oder die erfahren mussten, dass ihrer Mitteilung nicht angemessen nachgegangen wurde, müssen eine angemessene Erklärung über die Gründe und eine Entschuldigung erhalten. Ferner müssen sie transparent erkennen können, dass der Fall nun bearbeitet wird.
Direkt oder indirekt betroffene Personen, die sich aufgrund eines Vorfalls von der Kirchgemeinde zurückziehen oder sich abwenden, sollten in angemessener Form mitgeteilt bekommen, dass man Verständnis dafür habe und die Entscheidung selbstverständlich akzeptiere, aber dass sie jederzeit wieder zurückkommen können.
7. Evaluation und Monitoring
Das Schutzkonzept entspricht den neusten Standards und ist stets passgenau. Alle Angaben von verantwortlichen Personen sind aktualisiert.
Einmal jährlich wird das Schutzkonzept auf Aktualisierungen überprüft. Verantwortlich dafür ist der Kinder- und Jugendausschuss der Kirchgemeinde. Die / der Präventionsbeauftragte wird einbezogen.
Wichtig:
8. Aufarbeitungen
Neben der Prävention und Intervention ist die Aufarbeitung eines Verdachtsfalles von sexualisierter Gewalt ein ebenso wichtiges Instrument. Die Ergebnisse der Aufarbeitung fließen ebenso in die Fortschreibung der Schutzkonzepte ein. Auf individueller Ebene bedeutet Aufarbeitung, direkt und indirekt betroffene Personen darin zu unterstützen das Geschehene zu verarbeiten.
Wichtig:
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig