Jedes Grabmal muss vor seiner Errichtung durch den Friedhofsträger genehmigt werden. Die Genehmigung von Grabmalen ist keine Formsache. Sie ist vielmehr eine wichtige Handhabe der Verwaltung in ihrer Verantwortung für ein gutes, der Würde des Ortes entsprechendes Friedhofsbild. Ein verantwortlich durchgeführtes Genehmigungsverfahren ist dafür Voraussetzung[1].
[1]: Im Zweifels- oder Konfliktfall ist über das zuständige Regionalkirchenamt die/der landeskirchliche Friedhofssachverständige hinzuzuziehen.
Für die Grabmale sind Natursteine, Holz sowie geschmiedetes oder gegossenes Metall zu verwenden. Für die Herstellung von Grabmalen eignen sich neben Holz und Metall alle Natursteine. Zu bevorzugen ist der in der Landschaft heimische Stein, da er mit der natürlichen Umgebung eine Einheit bildet. Unterschieden werden die Steine in Weichgesteine (z. B. Sandstein, Porphyrtuff, Muschelkalkstein), mittelharte Steine (z. B. Travertin, harter Sandstein, Schiefer, Marmor) und Hartgesteine (z. B. Granit, Quarzporphyr, Syenit, Diabas). Natursteine, Holz sowie geschmiedetes oder gegossenes Metall sind traditionelle Bildhauermaterialien, die handwerklich und künstlerisch gut bearbeitbar sind. Als Materialien, die direkt der Natur entnommen werden, fügen sie sich bei entsprechender Bearbeitung harmonisch in den gestalteten Freiraum Friedhof ein. Sie bedürfen bei der Aufstellung im Außenbereich nur geringer Pflege und sind für die Dauer der Ruhe- bzw. Nutzungszeit ausreichend witterungsbeständig. Grabmale sollten nicht ständig gesäubert und poliert werden, um über viele Jahre wie "neu" auszusehen, vielmehr sollen sie "altern" und Patina, auch Moose und Flechten ansetzen dürfen. Die Patina ist nicht gleichzusetzen mit Verwitterung – Patina schützt, während eine Verwitterung die Oberfläche zerstört.
Form und Gestaltung des Grabmals müssen materialgerecht, einfach und ausgewogen sein. Die aufstrebende oder lagernde Grundform ist eindeutig erkennbar auszubilden.
Im Gegensatz zu Metall besitzt das Material Naturstein eine gewisse Schwere, Härte und Gewicht. Die Gestaltung des Steins hat dem Rechnung zu tragen. Das erfordert u. a. eine gewisse Mindeststeinstärke und schließt aufgestellte Fliesen oder Platten aus. Für eine gute Wirkung ist die klare, möglichst schlichte und einfache Form des Grabmals wichtig. Es gilt, je kleiner das Grabmal ist, umso einfacher muss es der Form nach sein.
Für ein harmonisches und ausgewogenes Gesamtbild des Gräberfeldes sind zeitlose Grabmalgrundformen erforderlich: das aufrecht stehende Zeichen wie Stele oder Kreuz und das liegende Zeichen wie Kubus oder Liegestein.
Liegende Grabmale sollten immer in die Erde eingelassen werden. Für Gräber für Leichenbestattung sind rechteckige Grabsteine in Längsformat mit max. 5 - 10% Gefälle, für Gräber für Aschenbestattung vorzugsweise Steine mit quadratischem Grundriss vorzusehen, da bei letzteren die Grabfläche in de Regel ebenfalls quadratisch ist.
Ein Grabfeld mit Steinen im Hochformat erzeugt eine ausgeglichene Raumwirkung durch Grabmale mit gut abgestimmten Grundformen (Stelen).
Unter dem Begriff Findling werden oft sogenannte Spaltfelsen verstanden. Das sind Steine, deren Gefüge es erlaubt, unregelmäßige Platten beliebiger Stärke vom Rohblock abzuspalten (sog. bruchwilde Platten, geeignet für den Baubereich). Sie fügen sich aufgrund ihrer zufälligen und stark zerklüfteten Form nicht in den gestalteten Bereich des Grabfeldes ein. Ähnlches gilt auch für den echten Findling.
Materialien von intensiver Farbigkeit sind anffällig und stören das angestrebte ruhige und harmonische Gesamtbild des Gräberfeldes. Das Weiß des Marmos drängt sich optisch in den Vordergrund und springt dem Betrachter sofort ins Auge. Seine blendende Wirkung lässt das Grabmal als Fremdkörper in seiner Umgebung erscheinen. Im Sonnenlicht sind plastische Durchformungen z.B. Reliefdarstellungen nicht zu erkennen. Bei schwarzen Steinen ist der optische Effekt umgekehrt, die Wirkung eine ähnliche: das Licht wird absorbiert und die dunklen Flächen grenzen sich hart von der Umgebeung ab.
Grabmale sind aus einem Stück herzustellen und Grabmale aus Stein ohne Sockel aufzustellen.
Die Bestimmung, dass Grabmale aus einem Stück hergestellt sein müssen, soll verhindern, dass sie aus Einzelteilen nach dem Baukastenprinzip zusammengepuzzelt werden und damit auch eine zusätzliche statische Gefährdung darstellen. Die Verbindung verschiedener Materialien mit künstlerischem Ausdruck ist denkbar, bedarf jedoch in jedm Fall einer Ausnahmegenehmgung.
Ein Grabmal aus Stein bedarf keines zusätzlichen Steines als Sockel.
Grabmale sollen allseitig gleichwertig und mateialgerecht bearbeitet sein.
Grabmale wirken als freistehende Körper im Raum und werden von allen Seiten erlebt. Das bedingt ihre allseitig gleichwertige Bearbeitung, also bewusste Gestaltung aller vier Seiten. Ein frei stehendes Denkmal hat eine Rückseite, die man vernachlässigen könnte. Die Ausdruckskraft des Grabsteines hängt wesentlich von einer guten Obeflächenbearbeitung ab.
Oberflächenbearbeitungen, die eine Spiegelung erzeugen, sollten nicht verwendet werden. Sie zeugen durch ihre Spiegelwirkung eine größere Räumlichkeit. Ihre hygienische Glätte, die intensive Farbigkeit und der hohe Repräsentationswert wirken im Friedhofsbereich jedoch aufdringlich und störend. Polierte Flächen passen sich nicht ein. Sie spiegeln und wirken der Körperhaftigkeit eines Steines entgegen, sie zerlegen ihn in Flächen. Wie ein Spiegel geben sie das zurück, was ihnen gegenübersteht, sei es der davor stehende Trauernde oder die gegenüberstehenden Grabmale. Spiegelnde Flächen erzeugen Unuhe, lenken ab. Das Grabmal soll aber durch seine Gestaltung und Bearbeitung der Meditation und Besinnung dienen. Politur sollte nur als gestalterisches Element für Schriften, Symbole und Ornamente Verwendung finden.
Zur Verwendung von Fotografien auf Grabmalen.
Eine Fotografie ist immer nur die Wiedergabe eine äußeren Erscheinung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Momentaufnahme). Die bewusste Grabmalgestaltung ist das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung von Hinterbliebenen mit dem Verstorbenen und ihrer Beziehung zu ihm. Dabei gewinnt das Wesentliche an Bedeutung. Dies sollte auf zeitlose Weise zum Ausdruck gebracht werden. Gegen das Aufstellen der Fotografie auf der Grabstätte als Grabzubehör ist nichts einzuwenden.
Plastiken und sonstige Bildhauerarbeiten mit künstleischem Gestaltungsanspruch bedürfen der fachlichen Beratung über das Regionalkirchenamt.
Da Grabmale im Raum als Körper mit ihrem Volumen wirken, sind Maßordnungen und deren Einhaltung notwendig.
Das Volumen ist das Verhältnis von Höhe zu Breite zu Stärke; aus dem Höhenmaß leiten sich Breite und Stärke ab; je höher der Stein ist, umso schmaler müssen die Ansichtsflächen und umso beiter die Seitenflächen sei, das Volumen bleibt gleich.
In der Friedhofsordnung sind Kernmaße vorgegeben. Bei stehenden Steinen ist das Verhltnis von Höhe zu Breite gleich oder größer 2:1. Bei liegenden Grabmalen darf nicht mehr als ein Drittel der Grabstelle abgedeckt sein. Auch für das liegende Grabmal gilt die Mindeststeinstärke, damit es aus der umgebenden Bepflanzung genügend heraussteht (bessere Lesbarkeit, geringere Verschmutzungsgefahr). Ein Grabmal ist mehr als eine dünne Platte oder Fliese.
Für die Aufstellung de Grabmals eignet sich auf Gräbern für Leichenbestattungen in Abhängigkeit von der Grabmalform die gesamte Grabfläche, in der Regel das Kopfende. Auf Gräbern für Aschenbestattungen ist die zenrale Aufstellung auf der quadratischen Grabfläche sinnvoll, da die Urne ihrer Zweckbestimmung nach auf senkrechte Achse gearbeitet ist und senkrecht in den Boden versenkt wird.
Jedes Grabmal muss ein sowohl seinen Dimensionen als auch den Bodenverhältnissen entsprechendes tragfähiges Fundament haben und mit diesem fest verdübelt sein. Fundamente dürfen nicht sichtbar erscheinen, der Bewuchs muss bis unmittelbar an und um das Grabmal möglich bleiben. Damit wird es auch vor Verschmutzung und Verwitterung geschützt.
8.1. Inschrift
Inschriften sollen auf den Toten, das Totengeschehen und seine Überwindung Bezug nehmen. Die Erinnerung an den Verstorbenen kann durch die Nennung des vollen Namens, der Geburts- und Sterbedaten (evtl. durch Geburts - und Sterbeort ergänzt) bewahrt werden. Darüber hinaus kann eine sinnvolle Inschrift, z.B. ein Bibel- oder Dichterwort von allgemeiner Gültigkeit, persönlichen Bezug haben und zugleich Hilfe für die Angehörigen sein. Das Wort auf dem Grabstein – wenn es gut gewählt ist – gibt zu denken, kann trösten, tragen und Hoffnung geben. Gerade für die Wahl der Worte sollten sich Hnterbliebene Zeit nehmen und sich beraten lassen. Von überflüssigen Formulierungen wie "Ruhestätte", "Familiengrabstätte", "Elterngrab", "Ruhe sanft", "Unvergessen", "In ewiger Verehrung", "Auf Wiedersehen" u.ä. auf Grabmalen ist abzusehen, ebenso von persönlicher Anrede wie "Mein lieber ...", "Unser ...", von Verwandtschaftsbezeichnungen und von Kosenamen, da das Grabmal im öffentlichen Bereich steht.
8.2. Schrifttechnik
Die vertieft eingearbeitete Schrift ist eine tiefkeilförmige (60°) Schrift, welche für alle Gesteinsarten geeignet ist. Bei liegenden Steinen ist sie vorzugsweise für Weichgestein anzuwenden.
Im Einzelfall ist auch die Verbindung unterschiedlicher Materialien möglich, z.B. Bleiintarsia, Bronzelegung.
8.3. Schriftgröße und Schriftfarbe
Wichtig für eine gute Lesbarkeit der Schrift ist nicht ihre Größe, sondern, dass sie genügend tief oder erhaben gearbeitet ist.
Bei fachmännisch gehauener Schrift kann durch die dadurch entstehende eigene Schattenwirkung auf farbige Tönungen verzichtet werden. Im Sonderfall, z.B. bei hellem Lausitzer Granit, kann mit einer nichtglänzenden Lasur nachgeholfen werden, deren Farbton der vorhandenen Tonskala des bearbeiteten Steins entnommen werden muss, da fremde Farbtöne stören. Schwarze und weiße Auslegfarbe sowie Gold- und Silberschriften sollten möglichst nicht verwendet werden. Die Schrift sollte unaufdringlich gehalten werden. Das Grabmal (Denkmal) soll nicht wie ein Plakat wirken, da seine Aufgabe eine völlig andere als die eines Werbeträgers ist.
Aus dem Spektrum möglicher Schriften (von der römischen Kapitalschrift bis zur Grotesk) sind aufgrund ihrer guten Lesbakeit folgende Schriften vorzugsweise anzuwenden
Antiqua - Wechselzug
Antiqua - Gleichzug
Unziale
Ähnlich wie Worte geben auch die Symbole auf Grabsteinen zu denken. Sie sind Sinnbilder, Erkennungszeichen einer unsichtbaren geistigen Wirklichkeit. Sie weisen auf den eigenlichen Inhalt, den eigentlichen Sinn einer Sache hin.
Symbole können für Trauer und Hoffnung stehen, für Sterben und Leben, Tod und Auferstehung. Sie sind Botschaften in den Phasen des Trauerns und weit danach, solange der Grabstein steht und Menschen anspricht.
Bei der Verwendung von Symbolen ist dem Friedhofszweck und der Tatsache, dass Friedhöfe öffentliche Anlagen sind, Rechnung zu tragen.
Sinnzeichen, Sinnbilder können wie Inschriften vertieft oder erhaben gehauen oder in Metall gestaltet werden.
Zu den bekannten Symbolen auf Grabdenkmalen gehören vor allem die christlichen Sinnzeichen wie Kreuz, Christusmonogramm, Gottes- und Weltzeichen; aber auch Sinnbilder aus dem Tier-, Pflanzen- und Gegenstandsbereich sowie Berufs- und Handwerkszeichen.
Alle Grabstätten sind in einer der Würde des kirchlichen Friedhofes entsprechenden Weise gärtnerisch anzulegen, zu unterhalten und zu pflegen.
"Der Mensch blüht im Leben wie eine Blume ..." spricht der Psalmist. So verstanden sind Bumen auf dem Friedhof ein Zeichen, kleine Wunder aus Farbe, Form und Duft, Zeichen der Liebe, Dankbarkeit und Ehrerbietung.
Entscheidend für die Auswahl der Pflanzen, die für die jeweilige Grabstätte in Betracht kommen können, sind:
- der Charakter des Friedhofs und seine Lage
- die vorherrschenden Lichtverhältnisse
Je besser den Pflanzen die gegebenen Standortverhältnisse zusagen, um so geringer wird der anfallende Pflegeaufwand sein. Je mehr Pflanzenarten sich auf der relativ kleinen Fläche der Grabstätte befinden, um so eher springt das Auge von Motiv zu Motiv. Dem Betrachter ist es erschwert, Ruhe zu finden zum Gedenken, Meditieren, Beten. Weniger ist mehr.
Buntheit nimmt den Blick für das Einzelne und stört die Gesamtanlage. Die Pflanzen sollen aufeinander abgestimmt werden hinsichtlich Wuchshöhe, -form, Blatt- und Blütenfarbe, Blühzeiten etc.
Hochwachsende Pflanzen zergliedern den Raum des Grabfeldes, schaffen Unruhe. Sie verdecken das Grabmal, sie verunklaren die Form und bilden eine unerwünschte Konkurrenz zum aufrechten Grabzeichen.
Auf der Grabstelle sind sie daher unangebracht.
Zu bestimmten Zeiten, z.B. Geburtstag, Hochzeitstag, Todestag sollen blühende, fruchttragende oder sich durch besondere Laubfärbung auszeichnende Einzelpflanzen aus der Grundbepflanzung hervortreten – siehe Pflanzliste Nr. 2.
Besteht dagegen der Wunsch nach jahreszeitlicher Wechselbepflanzung, kann in der Grabbepflanzung ein kleiner symmetrisch auf der Grabfläche angeordneter Bereich dafür ausgespart werden. Für eine sinnvolle, ausdauernde und standortgemäße Bepflanzung eigenen sich in besonderer Weise die in den beigefügten Listen aufgeführten Stauden und Gehölze.
Erst das Offenhalten des Bodens, das Bekiesen und Besplitten von Grabstätten, die Verwendung von ungeeigneten Pflanzen für Grabbepflanzungen oder der jeweilige Standort sowie die ausschließliche Verwendung von Wechselbepflanzungen machen die Grabpflege aufwendig.
Durch die Bepflanzung wird der Boden vor Abschwemmung, Austrocknung und Verdichtung geschützt und das Grabmal aufgrund umgebender Bepflanzung auch im Basisbereich sauber gehalten.
Grabeinfassungen sind nicht immer notwendig. Grabeinfassungen symbolisieren Mauern und grenzen voneinander ab. Im Leben wünschen wir sie meistens weg. Da auf einer sinnvoll bepflanzten Grabstätte allein durch die Wurzeln der kriechenden Stauden und Gehölze das Erdreich zusammengehalten wird, sind individuelle Grabeinfassungen oft überflüssig.
Auf die Verwendung von Kies, Splitt, Platten o.ä. Material zur Abdeckung der Grabflächen sollte aus funktionellen Gründen verzichtet werden. Sie führt zur Versiegelung des Bodens, verhindert dessen Durchlüftung und kann bei Leichen den Verwesungsprozess verzögern, sogar verhindern (Wachsleichen). Für die Ablage von Schnittblumen eignen sich bodenbündig ins Erdreich bzw. in die Pflanzung eingelassene Steckvasen. So ergibt sich immer ein ordentliches Bild.
Da die in unserem Klimabereich für Grabpflanzungen geeigneten Stauden und Gehölze genügend winterhart sind, erübrigt sich eine Reisigabdeckung. Auf das Schmücken des Grabes mit Kunststoffartikeln (Plastikblumen, -kränzen und unverrottbaren Unterlagen) sollte bewusst verzichten werden. Denn wovon sprechen die serienmäßig gefertigten, einander völlig gleichenden, leblosen Blumen? Und was geschieht mit ihnen, wenn sie dann, von den Gräbern abgeräumt, im Abfall landen, giftig und von der Natur zu nichts mehr zu gebrauchen sind?
Was dem Gedenken eines lieben Menschen gewidmet schien, ist zum Entsorgungsproblem geworden.
Lassen wir es lieber unser Anliegen sein, durch eine bewusste Grabgestaltung beizutragen, dass unser Friedhof ein Ort der Besinnung und Einkehr, ein Ort des Friedens und der Erholung im Einklang mit der Natur wird und bleibt.
Die Staude, eine Alternative zur Sommerblume als Grabbepflanzung (F. W. Mayer).
Bestimmte niedrige Stauden, auch einige Gehölzarten, haben die Eigenschaft, Pflanzenteppiche zu bilden und somit die Oberfläche des Grabes zu schützen, die Erde zusammenzuhalten und ein zu rasches Austrocknen zu verhindern. Andere niedrige Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, finden in einem solcherart geschützten Boden ideale Lebensbedingungen.
Die Bepflanzung ist so zusammenzustellen, daß eine bodendeckende Pflanzenart, die teppichartig das ganze Grab überzieht, in der Blüte abwechselt mit dauerhaften Einzelpflanzen, z.B. Stauden, die je nach ihrer spezifischen Wuchs- und Ausbreitungsform vereinzelt, in losen Gruppen oder auch dichteren Nestern in diesen Teppich hinein gepflanzt werden.
Aus der Bodendecke, die für die meiste Zeit des Jahres ruhig und zurückhaltend bleibt, treten so zu bestimmten Jahreszeiten, die eine Beziehung zum Toten haben sollen, Einzelpflanzen hervor, blühen und ziehen sich danach wieder zurück, um neue Kraft zu sammeln.
Ein auf solche Art bepflanztes Grab ändert sein Erscheinungsbild kontinuierlich nach der Eigengesetzlichkeit der Pflanzen: Es lebt. Somit kann es auch Sinnbild sein für das Werden und Vergehen, für den Kreislauf, dem sowohl der Mensch als auch die Natur untergeordnet sind.
Ein so bepflanztes Grab steht damit im Gegensatz zu einem solchen mit jährlich mehrmals auszutauschender Wechselbepflanzung aus einjährigen, weitgehend "standardisierten" Blumen wie Stiefmütterchen, Begonien oder Pelargonien, bei dem der Wechsel sprungartig erfolgt.
Bei allem Bezug der Bepflanzung und des Grabmals auf die Person des Verstorbenen ist es von übergeordneter Wichtigkeit, dass sich die Grabstätte in das Gräberfeld einfügt. Hochwachsende, eventuell noch raumbildend angeordnete Pflanzungen machen dieses Einfügen unmöglich. Sie zergliedern den Raum des Gräberfeldes, können das Grabmal verdecken oder seine Form verunklaren, bilden eine Konkurrenz zum aufrechten Grabzeichen und schaffen Unruhe.
Die Rahmenbepflanzung bildet den Raum des Gräberfeldes; auf dem einzelnen Grab ist sie unangebracht. Generell ist zur Bepflanzung der Grabstätte zu sagen: Sie hat ein Grab zu dokumentieren und nicht einem Repräsentationsbedürfnis zu dienen. Weniger ist mehr, übergroße Buntheit nimmt den Blick für das Einzelne und stört die Gesamtanlage.
Bepflanzungsbeispiele:
- Zwergmispel (Cotoneaster) und kriechende Rose
- Gänsekresse (Arabis) und Wildtulpen
- Thymian, dazu Lavendel und Schleierkraut (Gypsophila repens)
- Efeuhügel
- Fetthenne (Sedum) und Wechselbepflanzung
- Goldnessel (Lamium) und Farne
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Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig