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Kita
Kindertagesstätte
Unsere Kindertagesstätte arbeitet im Regelbetrieb mit Corona-Sonder-Regeln.
Unsere Kindertagesstätte wurde als „Kinderbewahranstalt“ unter der Leitung von Amtmaurermeister Zitzmann erbaut und am 24. September 1891 seiner Bestimmung übergeben. Es war der Wunsch des Erbauers, dass für alle Zeit in diesem Haus mit dem Gründungsnamen „Marienheim“ Kinder fröhlich und erlebnisreich ihre Tage verbringen sollten. Durch die Schenkung an die Stadt erhielt Markranstädt in seinem Kerngebiet einen Kindergarten, in dem bisher unzählige Kinder spielen und lernen konnten.
Im September 1991 wurde das 100-jährige Bestehen gefeiert. Am 1. Januar 1999 ging der Kindergarten „Marienheim“ von der Stadt Markranstädt in die Trägerschaft der damaligen Ev. - Luth. Kirchgemeinde St. Laurentius über. Am 30.08.2006 konnte die Kindertagesstätte „Marienheim“ um das Haus „Storchennest“ – die ehemalige Geburtsklinik der Stadt Markranstädt – erweitert werden.
Im Frühjahr 2019 feierten wir das 20-jährige Bestehen unserer Einrichtung als Evangelische Kindertagesstätte in der Trägerschaft der Ev. - Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land, jetzt Markranstädter Land – Rückmarsdorf – Dölzig.
Dank der finanziellen Unterstützung der Stadt Markranstädt und der Kirchengemeinde konnten umfangreiche Erneuerungen in unserer Einrichtung voran gebracht werden. Die gegebenen Räumlichkeiten ermöglichen es uns, 100 Kinder in herzlicher Atmosphäre zu betreuen.
Für eine persönliche Kontaktaufnahme steht Ihnen die Leiterin Frau Vitz gern zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 034205-87337 erreichbar.
Eingangsbereich
Unser Spielgarten
Großer Gruppenraum
Gruppenraum im Krippenbereich
Schlafbereich mit Hochebene
Raum der Stille
Blick in den Wärmbereich der Sauna
Ruheraum der Sauna
Andachtsecke
In unserer Kindertagesstätte gibt es zwei Krippengruppen, die 18 Kindern im Alter von einem bis drei Jahren Raum bieten. Weiterhin gibt es sechs Kindergartengruppen mit Kindern von drei Jahren bis zum Schulbeginn. Die Kinder werden von ausgebildeten Fachkräften betreut.
Die Gruppenzimmer sind mit altersgerechten Möbeln und Spielmaterialien ausgestattet. Pädagogisch wertvolle Materialien sollen die kindliche Phantasie und Kreativität anregen und zum Spiel motivieren.
Ebenso ermöglichen verschiedene Funktionsräume den Kindern Erfahrungen mit verschiedenen Materialien oder Medien zu erleben.
In unserer hauseigenen Sauna fördern wir die Gesundheit all unserer Kinder.
Das Außengelände bietet allen Kindern genügend Platz zum gemeinsamen Spielen und Toben – aber auch um nötige Ruhe zu finden. Des weiteren haben wir auf unserem Außengelände einen Sport- und Fußballplatz, welchen die Kinder für sportliche Angebote und für die Freispielzeit nutzen.
„Und der Herr sprach zu Abram: Geh aus deinem Vaterland und aus deiner Verwandtschaft und aus deines Vaters Haus, in ein Land, das ich dir zeigen will. Und ich will dich zum großen Volk machen und will dich segnen und dir einen großen Namen machen und du sollst ein Segen sein. Abram glaubte dem Herrn und das rechnete er ihm zur Gerechtigkeit.“ (nach revidiertem Luthertext)
Der Herr sagte zu Abram: Verlass deine Heimat, deine Sippe und die Familie deines Vaters und zieh in ein Land, das ich dir zeigen werde! Und ich will dir viele Nachkommen schenken und dich zum Vater eines mächtigen Volkes machen. So wirst du in aller Welt berühmt; an dir wird sichtbar werden, was es bedeutet, wenn ich jemand segne. Abram vertraute auf die Zusage des Herrn, und so fand er Gottes Anerkennung.“ (nach Übersetzung: „Gute Nachricht“)
1. Jedes Kind ist vor Gott und der Welt in Einzigartigkeit und Würde auf seinem Weg.
2. Es braucht Mut zum Aufbruch. Es lässt sich in Verantwortung rufen.
3. Es geht den Weg zu sich, den Weg zu anderen und den Weg zu Gott.
4. An Wegkreuzungen helfen Orte der Ruhe und Rituale der Feier, sich zu entscheiden.
5. Vertrauen ist die stärkste Kraft im Leben, die darüber entscheidet, ob wir Ziele erreichen.
6. Jedes Kind braucht Begleitung in seinem Wachsen. Jedes Kind kann anderen zu erfülltem Leben verhelfen.
Wir wollen miteinander Glauben leben und Leben lernen.
Die allgemeinen Erziehungsaufgaben gem. § 2 des SäKitaG werden dabei uneingeschränkt einbezogen.
6.00 Uhr Freispiel
8.00 Uhr Frühstück in den jeweiligen Gruppen
8.30 Uhr Freispiel
9.00 Uhr Morgenkreis
Wir beginnen den Tag zusammen mit Liedern, Geschichten, etc.
Der Morgenkreis hat im Regelfall einen christlichen Inhalt. Die Erzieherinnen planen
verschiedene Angebote zur Förderung der Kinder nach dem sächsischen Bildungsplan.
(Kreativ-, Lern- und Bastelangebote)
Anschließend - Freispiel im Garten.
In den Sommermonaten, findet der komplette Tagesablauf im Garten statt.
11.00 Uhr Mittagessen
11.30 Uhr Mittagsschlaf-Vorbereitung (Zähneputzen, Zusammensitzen in gemütlicher Runde, Gute-
Nacht-Geschichte und Schlaflied hören.)
12.00 Uhr Mittagsschlaf - Ruhezeit
14.00 Uhr Vesper, Angebote und freies Spiel bis 17.00 Uhr (je nach Wetterlage im Freien)
Der Mittelpunkt unserer Arbeit ist immer das Kind mit seinen Entwicklungsbedürfnissen. Wir fördern und organisieren gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen in den Gruppen. Das Verhältnis der Erzieherinnen untereinander und die Vorbildwirkung jeder Einzelnen stärkt das Vertrauen der Kinder zu uns und hilft der Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit.
Unser Ziel ist es, die uns anvertrauten Kinder zur größtmöglichen Selbständigkeit, Entschei¬dungsmöglichkeit und Konfliktbewältigung zu führen. Wir verstehen uns als „Anregende“, „Helfer“ und „Begleiter“, um mit den Kindern gemeinsam fröh¬lich und abwechslungsreich den Tag zu begehen. Wir beobachten die Kinder aktiv und greifen die Interessen der Kinder auf und lassen diese zielgerichtet in das Leben der Tagesstätte einfließen. Themen und Projekte können dadurch situationsbedingt erarbeitet und gestaltet werden. z.B. Monatsplanungen zu den Themen „Streit und Versöhnung“, „Freundschaft“, „Fasten“, etc.). Auf aktuelle und konkrete Situationen der Kinder wird eingegangen.
Wichtige Themen unserer Arbeit ist der Jahreskreis, die Jahreszeiten, Erzählungen und Inhalte der Bibel, kirchliche (Erntedank, Martinsfest, Advent, Weihnachten, Passionszeit, Ostern, Kindergarten-Gemeindefest mit eigenem Musical) und außerkirchliche Feste (z.B. Kinderfest Markranstädt, Sportfest), sowie die Vorschulerziehung im letzten Kindergartenjahr.
Die Einrichtung ist Montag bis Freitag von 6.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen, dem Tag nach Christi Himmelfahrt und während der Weihnachtsferien des Freistaates Sachsens bleibt die Einrichtung geschlossen. Ebenso für maximal zwei pädagogische Tage im Jahr.
1. Kinder aus Markranstädt werden bevorzugt aufgenommen. Gleichgestellt sind Personalkinder.
2. Kinder aus Familien der eigenen Kirchgemeinde werden bevorzugt aufgenommen.
3. Ist von einem neu aufzunehmenden Kind bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung, wird es bevorzugt berücksichtigt.
4. Weiterhin können Kinder aus Familien in sonstigen familiären Situationen bevorzugt werden: allein erziehende Väter oder Mütter, die berufstätig oder in Ausbildung sind, beide Elternteile berufstätig oder in Ausbildung, soweit Umfang und Lage der Arbeitszeit/Unterrichtszeit einschließlich der hierfür erforderlichen Anfahrtszeiten die Betreuung in der Einrichtung erforderlich machen. Wideraufnahme der Berufstätigkeit eines Elternteils (z.B. nach der Elternzeit), keine alternative Betreuungsmöglichkeit vorhanden, soziale Notlagen/Härtefälle, z.B. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen, die Kinderbetreuung betreffenden Notsituation befindet (z.B. Langzeiterkrankung oder Tod eines Elternteils)
5. Entscheidend für die Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten, unter Beachtung der Punkte 1 – 3, sind der Tag der Anmeldung und das Alter des Kindes. Sobald mehr Anmeldungen als freie Plätze vorhanden sind, wird ein soziales Ranking durchgeführt, d.h. die besonderen sozialen Umstände der Familie werden beachtet. Die Vergabe erfolgt regelmäßig in Abstimmung mit der Kita-Leitung, dem Kita-Beirat und der Stadt Markranstädt.
6. Es können nicht mehr Kinder aufgenommen werden, als Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Jeder freiwerdende Platz wird sofort neu besetzt.
7. Die Eltern werden von einer Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes baldmöglichst verständigt. Eine verbindliche Zusage soll spätestens 6 Monate vor dem festgelegten Aufnahmetag erfolgen. Erhalten Eltern in einer anderen Kita einen Betreuungsvertrag erlischt die Zusage für den Be- treuungsplatz in unserer Einrichtung.
8. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt unbefristet innerhalb der Altersgruppe und des damit definierten Betreuungsbereiches (Kinderkrippe bis zum vollendetem 3. Lebensjahr – Übergang in den Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr). Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Betreuungsvertrages.
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig