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Kita
Kindertagesstätte
Unsere Kindertagesstätte wurde als „Kinderbewahranstalt“ unter der Leitung von Amtmaurermeister Zitzmann erbaut und am 24. September 1891 seiner Bestimmung übergeben. Es war der Wunsch des Erbauers, dass für alle Zeit in diesem Haus mit dem Gründungsnamen „Marienheim“ Kinder fröhlich und erlebnisreich ihre Tage verbringen sollten. Durch die Schenkung an die Stadt erhielt Markranstädt in seinem Kerngebiet einen Kindergarten, in dem bisher unzählige Kinder spielen und lernen konnten.
Im September 1991 wurde das 100-jährige Bestehen gefeiert. Am 1. Januar 1999 ging der Kindergarten „Marienheim“ von der Stadt Markranstädt in die Trägerschaft der damaligen Ev. - Luth. Kirchgemeinde St. Laurentius über. Am 30.08.2006 konnte die Kindertagesstätte „Marienheim“ um das Haus „Storchennest“ – die ehemalige Geburtsklinik der Stadt Markranstädt – erweitert werden.
Im Frühjahr 2019 feierten wir das 20-jährige Bestehen unserer Einrichtung als Evangelische Kindertagesstätte in der Trägerschaft der Ev. - Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land, jetzt Markranstädter Land – Rückmarsdorf – Dölzig.
Dank der finanziellen Unterstützung der Stadt Markranstädt und der Kirchengemeinde konnten umfangreiche Erneuerungen in unserer Einrichtung voran gebracht werden. Die gegebenen Räumlichkeiten ermöglichen es uns, 100 Kinder in herzlicher Atmosphäre zu betreuen.
Für eine persönliche Kontaktaufnahme steht Ihnen die Leiterin Frau Vitz gern zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 034205-87337 erreichbar.
1. Kinder aus Markranstädt werden bevorzugt aufgenommen. Gleichgestellt sind Personalkinder.
2. Kinder aus Familien der eigenen Kirchgemeinde werden bevorzugt aufgenommen.
3. Ist von einem neu aufzunehmenden Kind bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung, wird es bevorzugt berücksichtigt.
4. Weiterhin können Kinder aus Familien in sonstigen familiären Situationen bevorzugt werden: allein erziehende Väter oder Mütter, die berufstätig oder in Ausbildung sind, beide Elternteile berufstätig oder in Ausbildung, soweit Umfang und Lage der Arbeitszeit/Unterrichtszeit einschließlich der hierfür erforderlichen Anfahrtszeiten die Betreuung in der Einrichtung erforderlich machen. Wideraufnahme der Berufstätigkeit eines Elternteils (z.B. nach der Elternzeit), keine alternative Betreuungsmöglichkeit vorhanden, soziale Notlagen/Härtefälle, z.B. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen, die Kinderbetreuung betreffenden Notsituation befindet (z.B. Langzeiterkrankung oder Tod eines Elternteils)
5. Entscheidend für die Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten, unter Beachtung der Punkte 1 – 3, sind der Tag der Anmeldung und das Alter des Kindes. Sobald mehr Anmeldungen als freie Plätze vorhanden sind, wird ein soziales Ranking durchgeführt, d.h. die besonderen sozialen Umstände der Familie werden beachtet. Die Vergabe erfolgt regelmäßig in Abstimmung mit der Kita-Leitung, dem Kita-Beirat und der Stadt Markranstädt.
6. Es können nicht mehr Kinder aufgenommen werden, als Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Jeder freiwerdende Platz wird sofort neu besetzt.
7. Die Eltern werden von einer Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes baldmöglichst verständigt. Eine verbindliche Zusage soll spätestens 6 Monate vor dem festgelegten Aufnahmetag erfolgen. Erhalten Eltern in einer anderen Kita einen Betreuungsvertrag erlischt die Zusage für den Be- treuungsplatz in unserer Einrichtung.
8. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt unbefristet innerhalb der Altersgruppe und des damit definierten Betreuungsbereiches (Kinderkrippe bis zum vollendetem 3. Lebensjahr – Übergang in den Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr). Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Betreuungsvertrages.