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Wenn Sie sich entschlossen haben, nach der standesamtlichen Eheschließung in einem sehr festlichen Rahmen Ihre Ehe unter den Segen Gottes zu stellen und vor einem Altar zu versprechen, dass sie einander treu bleiben wollen, dann ist das unter folgenden zwei Bedingungen möglich:
1. Sie gehören beide unserer Kirchgemeinde an, dann können Sie eine Trauung planen.
2. Sie oder Ihr Ehepartner gehört unserer Kirchgemeinde an, dann können Sie einen Gottesdienst zur Eheschließung planen.
In unserer Kirchgemeinde unterscheiden sich beide Formen in einem Punkt im Ablauf. Gern können wir das besprechen.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit mir aufnehmen – in der Regel über eines der beiden Pfarrämter – um einen Termin zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß erfolgt die Planung ein Jahr im Voraus, um auch Ihrerseits Ort und Zeit planen zu können und die Gäste rechtzeitig einzuladen. Nach dieser Kontaktaufnahme legen wir dann einen Vorbereitungstermin fest, zu dem alle weiteren Fragen besprochen werden – organisatorischer Art für den Ablauf und die Gestaltung der Trauung bzw. des Gottesdienstes zur Eheschließung und für den Inhalt der Predigt.
Das ist möglich. Für die Organisation bleibt aber das Pfarramt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Kirche liegt. Das Pfarramt Rückmarsdorf für die Kirchen in Dölzig, Frankenheim, Lindennaundorf, Priesteblich und Rückmarsdorf sowie das Pfarramt Markranstädt für die Kirchen in Kulkwitz, Lausen, Markranstädt, Miltitz und Quesitz.
Das ist möglich. Allerdings muss dann Anmeldung und Organisation das für die gewünschte Kirche zuständige Pfarramt übernehmen.
Ja, das ist gegen eine Gebühr möglich. Bitte erkundigen Sie sich dazu in einem unserer Pfarrämter.
In jedem Fall wünsche ich Ihnen eine gute Vorbereitung und Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg.
Ihr Pfarrer Michael Zemmrich
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig